I. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgeblich.
1.
Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach den Angaben des Angebotes bzw. des Bestätigungsschreibens. Mindestbestellwert pro Auftrag 25,- Euro.
2.
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Liefergegenstandes
3.
Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag dürfen nicht abgetreten werden.
II. Angebot und Vertragsabschluß
1.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
2.
Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
III. Entwürfe u.a.
1.
Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen sowie Kostenvoranschläge bleiben Eigentum des Anbieters, sie dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
IV. Preise (zuzüglich der gesetzlichen MwSt.)
1.
Die Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlass ab Lager. Montage, Verpackung, Fracht, Speditions- und Ladekosten, etwaige Versicherung und andere Abgaben sind ebenfalls nicht enthalten und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt;
2.
Lieferungen ab 250,- sind Versandkostenfrei.
3.
Leichtverpackungen wie Kartons usw. werden nicht zurückgekommen.
4.
Der Lieferer hat das Recht, nach Angebotsabgabe bzw. Auftragserteilung eintretende
Material- und Lohnerhöhungen zu berechnen.
5.
Gegenüber einem Käufer, der nicht dem Personenkreis des § 24 AGB angehört, gilt Satz 2 mit der Abweichung, das der Lieferer an den bestätigten Preis gebunden ist, wenn die Auslieferung innerhalb von 4 Monaten ab Auftragsbestätigung vereinbart ist.
6.
Abrufaufträge zur Erhöhung der Stückzahl und damit zur Reduzierung des Stückpreises werden von uns grundsätzlich akzeptiert. Dies setzt jedoch Voraus,
- das die Abruffrist 12 Monate nicht überschreitet,
- der Nettowert eines Abrufes min. 500,- erreicht,
- das die Abruftermine bei Auftragseingang festgelegt sind.
Sollten nach Ablauf der Abruffrist Restmengen aus dem Auftrag zur Lieferung anstehen, werden diese in einer Sendung ausgeliefert.
7.
Für Stornierungen, Warenrückgaben und Umtausch bedarf es unserer ausdrücklicher Zustimmung. Wir behalten uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 20% des in Frage kommenden Warenwertes für den entstehenden Ausfallschaden in Rechnung zu stellen.
V. Zahlungsbedingungen
1.
Die Zahlungen sind fällig ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum. Porto und Verpackung erden in angemessener Höhe berechnet.
2.
Bei Neukunden und bei Nichtkaufleuten behalten wir uns vor, Zahlung per NN oder Vorauskasse zu ver langen.
3.
Zahlungsanweisungen, Schecks, Wechsel, Wertpapiere und sonstige andere Zahlungsmittel werden nur nach gesonderter Vereinbarung und nur unter Vorbehalt der Deckung, nicht aber anstatt der Erfüllung der Zahlung, angenommen. Gebühren, Zinsen und Spesen, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten stehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
VI. Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Gelieferte Gegenstand Eigentum der Lieferfirma. Geleistete Zahlungen werden in der Weise verrechnet, dass diese zunächst auf Kosten und Zinsen auslaufender Rechnungen und erst dann auf den Kaufpreis verrechnet werden.
2.
Der Besteller ist nicht berechtigt, den Lieferungsgegenstand vor völliger Bezahlung ohne schriftliche Genehmigung durch uns diesen dritten zu überlassen, zu verkaufen oder zu belasten.
3.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Lieferfirma berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand einzuziehen, bestmöglichst zu verkaufen und sich wegen der noch offenen Forderungen gegen den Besteller aus dem Erlös zu befriedigen. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Besteller gutzuschreiben. Kosten und Provisionen aus diesem Verkauf gehen zu Lasten des Schuldners. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegenüber der Lieferfirma im Falle der Geltendmachung des Eigentums durch die Lieferfirma können nur im Falle grober Vertragsverletzung oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Lieferfirma geltend gemacht werden.
4.
Von etwaigen Pfändungen ist die Lieferfirma unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Gegenstände, welche unter Eigentumsvorbehalt stehen, an einen anderen Ort befördert werden.
VII. Lieferung
1.
Die angegebenen Lieferfristen sind vorbehaltlich Selbstbelieferung.
2.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst mit dem Inkrafttreten des Vertrages. Wird vor Auslieferung von dem Besteller eine Änderung der Ausführung des Liefergegenstandes gefordert, so wird die Lieferfrist bis zur Einigung über die Änderungswünsche unterbrochen und um die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
3.
Bei Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 3 Monaten kann der Besteller nach Maßgabe des §326BGB vom Vertrag zurücktreten.
4.
Unwesentliche Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns vor.
5.
Teillieferungen sind zulässig
IX. Gewährleistung
1.
Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Annahme schriftlich gerügt werden.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag im übrigen ist der Sitz der Lieferfirma.
XI.
Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Reutlingen, den 03.10.2005